FOLGEN einer Teilleistungsschwäche

Für betroffene Kinder haben die Schwierigkeiten im Erlernen der Schriftsprache oder des Rechnens auch die Auswirkungen, dass sie in anderen Unterrichtsfächern nicht folgen können. Sie werden von Lehrern und Mitschülern häufig zu Unrecht für weniger begabt gehalten, was nicht ohne Folgen auf das kindliche Selbstbewusstsein bleibt.

Das Gefühl, trotz redlicher Bemühungen immer wieder zu scheitern, wirkt sich auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aus. Manche Kinder neigen dazu, sich zu verstecken, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen, andere versuchen, sich durch besonders auffälliges Verhalten Freunde unter ihren Mitschülern zu machen. Durch diese Verhaltensweisen wirkt sich die Legasthenie bzw. Dyskalkulie im Grunde genommen auf die gesamte Erlebniswelt des Kindes aus.

Wie sollte eine Förderung aussehen ?
Bei der Auswahl von Fördermaßnahmen sollten Sie bestimmte Kriterien beachten.

  • Führt die Einrichtung einen Test zur Überprüfung der Lese- und Rechtschreibleistung durch? (Beachten Sie, dass Testuntersuchungen nur mit Ihrer Zustimmung durchgeführt werden dürfen.)
  • Wird dieser Test als Grundlage für methodisches Vorgehen und als Auswahlkriterium für Übungsmaterial genutzt?
  • Findet eine Zusammenarbeit mit Spezialisten (Ärzten, Psychologen) und dem Elternhaus statt?
  • Werden neben der Förderung auch ein psychomotorisches Training und ein Training im Bereich der Wahrnehmung angeboten?
  • Wer führt die Hilfen durch? Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter der Fördereinrichtung?

Hilfen zur Finanzierung

Laut NRW Erlass des Kultusministeriums vom 19.7.1991 hat jeder Schüler bis einschließlich 10. Klasse, dessen Leistungen schlechter als ausreichend sind, ein Anrecht auf schulische Förderung. Sollten die schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, muss auf außerschulische Maßnahmen ausgewichen werden.

Nach dem Gesetz zur Eingliederungshilfe hat jeder, der von einer Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Natur bedroht ist, ein Anrecht auf Unterstützung bei Fördermaßnahmen. Anträge gibt es beim Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten ist, dass der vorgeschriebene Weg eingehalten wird.

Das Bildungspaket in NRW bietet ebenfalls Hilfen zur Finanzierung.

Informationen zur Finanzierung gebe ich Ihnen gerne weiter.

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