Folgen

Für betroffene Kinder haben die Schwierigkeiten im Erlernen der Schriftsprache oder des Rechnens auch die Auswirkungen, dass sie in anderen Unterrichtsfächern nicht folgen können. Sie werden von Lehrern und Mitschülern häufig zu Unrecht für weniger begabt gehalten, was nicht ohne Folgen auf das kindliche Selbstbewusstsein bleibt.

Das Gefühl, trotz redlicher Bemühungen immer wieder zu scheitern, wirkt sich auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aus. Manche Kinder neigen dazu, sich zu verstecken, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen, andere versuchen, sich durch besonders auffälliges Verhalten Freunde unter ihren Mitschülern zu machen. Durch diese Verhaltensweisen wirkt sich die Legasthenie bzw. Dyskalkulie im Grunde genommen auf die gesamte Erlebniswelt des Kindes aus.

Wie sollte eine Förderung aussehen ?
Bei der Auswahl von Fördermaßnahmen sollten Sie bestimmte Kriterien beachten.

Hilfen zur Finanzierung

Laut Erlass des Kultusministeriums vom 19.7.1991 hat jeder Schüler bis einschließlich 10. Klasse, dessen Leistungen schlechter als ausreichend sind, ein Anrecht auf schulische Förderung. Sollten die schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, muss auf außerschulische Maßnahmen ausgewichen werden.

Nach dem Gesetz zur Eingliederungshilfe hat jeder, der von einer Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Natur bedroht ist, ein Anrecht auf Unterstützung bei Fördermaßnahmen. Anträge gibt es beim Jugendamt. Hierbei ist darauf zu achten ist, dass der vorgeschriebene Weg eingehalten wird.

Informationen zur Finanzierung erteilt auch der Landesverband Legasthenie e.V..

Landesverband Legasthenie NRW e.V.
Geschäftsstelle z.Hd. Fr. Anneliese Traut
Tulpenweg 26 41564 Kaarst
Tel.: 02131 / 63993

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