Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch.
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Wer Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen. |
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Für Familien, die Sozialhilfe,
Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen. |

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Einladung
Sind die Zuschüsse bewilligt, gelten sie für einen Zeitraum von sechs
Monaten. Danach müssen Eltern die Formulare erneut ausfüllen.
Am Donnerstag den 28.04.2011
treffen wir uns um
16 Uhr
in der Förderschule Sprungtuch, Theodor-Frings-Allee 6, Viersen Dülken
und füllen
gemeinsam die Anträge auf Zuschüsse aus dem Bildungspaket aus. Rufen Sie bitte kurz an und melden sich an, damit wir planen können!
Informieren Sie Freunde und Bekannte über diese Veranstaltung.
02162-450463
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Wir
helfen Ihnen kostenlos bei der Antragstellung
Die Förderschule bietet individuell ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs für Ihr Kind in Viersen, Krefeld und Düsseldorf.
Treffpunkt:
Förderschule Sprungtuch GmbH - Zentrale
Theodor-Frings-Allee 6 (im Anbau)
41751 Viersen Dülken
Mit herzlichen Grüßen,
Eva-Maria Weiner