Einladung zu einer Informationsveranstaltung
für Eltern, Lehrer und andere Interessierte:
Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS), Deutsch - Englisch
Wie
erkennen? Was tun? Welche Rechtsgrundlagen? Wo gibt es Hilfe?
Kennen Sie folgende Probleme Ihres Kindes beim Schreiben?
·
Reversionen: innerhalb eines Wortes werden Buchstaben verdreht,
besonders oft bei den Buchstabenpaaren "b-d" und "p-q".
·
Reihenfolgefehler: in einem Wort werden die Buchstaben umgestellt.
·
Einzelne Buchstaben oder Wortteile werden ausgelassen.
·
Falsche Buchstaben oder Wortteile werden eingefügt.
·
Regelfehler: Fehler in der Groß- und Kleinschreibung, Dehnungsfehler.
·
Wahrnehmungsfehler: ähnlich klingende Buchstaben werden verwechselt,
z.B. "d-t" oder "g-k".
·
Fehlerinkonstanz: auch nach angestrengtem Üben wird dasselbe Wort immer
wieder unterschiedlich falsch geschrieben.
Oder
beim Lesen?
·
Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der
Zeile im Text
·
niedrige Lesegeschwindigkeit
·
ungenaues Betonen des Textes
·
Wörter im Satz oder Buchstaben in den Wörtern werden vertauscht
Vortragsveranstaltung für Eltern, Lehrer und Erzieher.
Termin:
Mittwoch,
21. März 2012
18:00
- 20 Uhr
Leitung:
Eva-Maria Weiner,
Leiterin der Förderschule Sprungtuch Viersen, Vorsitzende Bund
Lernstörungen, Leistungsstörungen und psychische Störungen e.V. (BLuPS
e.V.)
Ort: Förderschule
Sprungtuch GmbH
Theodor-Frings-Allee 6 (im Anbau)
41751 Viersen Dülken
Kosten:
kostenfrei
Anmeldung
bis zum 18.03.2012
telefonisch 02162-450 463, per Internet
Sprungtuch@t-online.de oder
persönlich in unserer Einrichtung

Unsere soziale Arbeit, d.h. die Beratung und Begleitung der
Eltern im Einzelfall, wird von uns ehrenamtlich geleistet.
Am 12.07.2011 ging per E-Mail folgender offener Brief an Frau von
der Leyen:
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
laut Pressemitteilungen und Veröffentlichungen zum
Bildungspaket bemerken Sie, dass nicht genügend An- bzw. Nachfragen oder
Antragstellungen eingegangen sind. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes
mitteilen.
Wir begleiten seit ca. 20 Jahren Schüler und
Schülerinnen, die Schwierigkeiten beim Lernen und Leisten haben.
www.Sprungtuch.de
Die Kosten für Förderung und Nachhilfe werden teils
von den Eltern, den Jugendämtern und angeblich seit Januar 2011
rückwirkend über das Bildungspaket übernommen.
Anhand der Beispiele zweier Familien, möchte ich
Ihnen darstellen, dass KEINERLEI Versprechungen greifen und die Kinder,
bzw. auch deren Familien völlig verzweifelt noch tiefer in der Armut
gelandet sind. Beide Mütter haben mich von der Schweigepflicht
entbunden.
Fall 1
Familie D., Nettetal
Tochter A., 4. Klasse, enorme Schwierigkeiten in
Deutsch - Psychol. Gutachten liegt vor, eine Nichtversetzung drohte
Frau D. stellte den Antrag fristgerecht im April
2011, rückwirkend ab Jan. 2011, die Mutter setze unter persönlichem
Verzicht ihrer eigenen Ansprüche sehr aktiv alle Hebel in Bewegung um
ihrer Tochter zu helfen. Sämtliche Formulare wurden zeitnah besorgt,
ausgefüllt und eingereicht. Die Mutter ging trotz ihres geringen Hartz
IV Satzes in Vorleistung, da ihr VERSPROCHEN wurde, sehr schnell zu
bearbeiten und ggf. Zuschüsse zu übernehmen. Heute, am 12. Juli, saß sie
den Tränen nahe vor mir und bat mich, den Vertrag aufzulösen, da sie
ihren Lebensunterhalt ansonsten nicht mehr bestreiten kann. Weder ein
Bescheid, noch eine Mitteilung, dass der Antrag in der Bearbeitung ist,
wurden ihr zugestellt - geschweige denn hat sie eine Zahlung erhalten.
Tochter A. hat bereits nachweislich in der Schule Fortschritte erlangt.
Die Sachbearbeiterin Frau K.-K. fühlt
sich nicht zuständig und verweist auf die SachbearbeiterInnen des
Bildungspaketes. (Nicht namentlich bekannt).
Fall 2
Famlie G., Nettetal
Sohn T., 4. Klasse, enorme Schwierigkeiten in
Deutsch – Psychl. Gutachten liegt vor, eine Nichtversetzung drohte
Frau G. nahm im Februar 2011 mit uns Kontakt auf,
um ihrem Sohn in schulischen Angelegenheiten helfen zu lassen. Im April
2011 stellte sie entsprechend des Bildungspaketes rückwirkend und
fristgerecht den Antrag auf finanzielle Beihilfe. Die erforderlichen
Unterlagen (Formulare) wurden ausgefüllt und eingereicht. Auch die
Lehrer setzten sich entsprechend für das Kind ein. Die Sachbearbeiterin
Frau L., Arge, reichte die Anträge an die zuständigen SachbearbeiterInnen für das Bildungspaket weiter. Sämtliche Anträge sind
nicht auffindbar. Bis heute erfolgte KEINERLEI Information über den
Stand der Dinge, weder ein rechtsmittelfähiger Bescheid, geschweige denn
eine Zahlung. Diese Mutter bat mich ebenfalls, den Vertrag aufzulösen,
bzw. wusste nicht, wie sie die aktuellen Rechnungen begleichen solle…
Der Sohn kommt sehr gerne zu uns und sein
Selbstwertgefühl ist reichlich gestärkt. NOCH! Er wechselt nach den
Sommerferien in die weiterführende Schule, wie soll er dort zurecht
kommen?
Zusammenfassend möchte ich feststellen:
Diese beiden Beispiele stehen stellvertretend für
viele Antragsteller, die ich im Laufe der letzten Wochen und Monate
erleben durfte. Nicht nur, dass den an sich schon armen Familien
Hilfestellung vorenthalten wird, sondern auch, dass kleine Dienstleister
wie wir auf unseren Kosten sitzen bleiben und Zahlungsunfähigkeit droht.
Toll ist natürlich, dass der Verwaltungsapparat
gestärkt wird! Wie viele neue Stellen konnten in den Ämtern besetzt
werden? Und was hat das alles gekostet? Wie hoch sind die laufenden
Kosten, dass KEINERLEI Gelder bei den Schülern und Schülerinnen
ankommen?
Ich hoffe, dass Sie sich ganz pragmatisch für
zumindest ähnliche Probleme einzelner Familien einsetzen und dies für
die Bearbeitung bundesweit als Orientierungshilfe dienen kann.
Gerne bin ich für Fragen Ihrerseits offen und freue
mich auf eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva-Maria Weiner
Förderschule Sprungtuch GmbH
Tel: 02162-450 463
PS: Der Ansprechpartner Herr Weibes (02162-2661
300) für den Kreis Viersen ist nicht mehr zuständig, bitte wenden Sie
sich an Herr Ulbrich (02162-2661 148), der sich nun auch um diese
Einzelfälle kümmern wird.