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05.03.12

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Lese-Rechtschreib-Schwäche

Sprache in Schrift und Wort ist die wichtigste Kulturtechnik, die Kinder erlernen müssen. Sprachverständnis, Sprachbeherrschung und der kreative Umgang mit Sprache sind entscheidende Momente ihres zukünftigen sozialen, kulturellen und beruflichen Lebens. Kein Wunder, dass es viele Menschen sprachlos macht, wenn ein pfiffiges Kind dies nicht lernen will!

Die Informationen unter dieser Domain sollen helfen die Probleme LRS und Dyskalkulie einzugrenzen um möglichst umgehend die erforderlichen Fördermaßnahmen einzuleiten. Viel Spaß beim Lesen und gerne beantworte ich weitere Fragen.

Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Kontakt

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bulletFörderschule Sprungtuch GmbH  Düsseldorf, Krefeld, Viersen und Förderung online! Sonderkurse für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Bildungspaketes.

 

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TEL: 0171-757 90 11

Oder schreiben Sie mir eine Mail:

Weiner@lrs.de

News

Einladung zu einer Informationsveranstaltung für Eltern, Lehrer und andere Interessierte:

Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS), Deutsch - Englisch

 

Wie erkennen? Was tun? Welche Rechtsgrundlagen? Wo gibt es Hilfe?

Kennen Sie folgende Probleme Ihres Kindes beim Schreiben?

·         Reversionen: innerhalb eines Wortes werden Buchstaben verdreht, besonders oft bei den Buchstabenpaaren "b-d" und "p-q".

·         Reihenfolgefehler: in einem Wort werden die Buchstaben umgestellt.

·         Einzelne Buchstaben oder Wortteile werden ausgelassen.

·         Falsche Buchstaben oder Wortteile werden eingefügt.

·         Regelfehler: Fehler in der Groß- und Kleinschreibung, Dehnungsfehler.

·         Wahrnehmungsfehler: ähnlich klingende Buchstaben werden verwechselt, z.B. "d-t" oder "g-k".

·         Fehlerinkonstanz: auch nach angestrengtem Üben wird dasselbe Wort immer wieder unterschiedlich falsch geschrieben.

Oder beim Lesen?

·         Startschwierigkeiten beim Vorlesen, langes Zögern oder Verlieren der Zeile im Text

·         niedrige Lesegeschwindigkeit

·         ungenaues Betonen des Textes

·         Wörter im Satz oder Buchstaben in den Wörtern werden vertauscht

Vortragsveranstaltung für Eltern, Lehrer und Erzieher.

 Termin:         Mittwoch, 21. März 2012

                       18:00 - 20 Uhr

 Leitung:        Eva-Maria Weiner, Leiterin der Förderschule Sprungtuch Viersen, Vorsitzende Bund Lernstörungen, Leistungsstörungen und psychische Störungen e.V. (BLuPS e.V.)

 Ort:                Förderschule Sprungtuch GmbH
Theodor-Frings-Allee 6 (im Anbau)
41751 Viersen Dülken

 Kosten:         kostenfrei

 Anmeldung bis zum 18.03.2012 telefonisch 02162-450 463, per Internet Sprungtuch@t-online.de  oder persönlich in unserer Einrichtung

 

 

Unsere soziale Arbeit, d.h. die Beratung und  Begleitung der Eltern im Einzelfall, wird von uns ehrenamtlich geleistet.

Am 12.07.2011 ging per E-Mail folgender offener Brief an Frau von der Leyen:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

laut Pressemitteilungen und Veröffentlichungen zum Bildungspaket bemerken Sie, dass nicht genügend An- bzw. Nachfragen oder Antragstellungen eingegangen sind. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Wir begleiten seit ca. 20 Jahren Schüler und Schülerinnen, die Schwierigkeiten beim Lernen und Leisten haben. www.Sprungtuch.de

Die Kosten für Förderung und Nachhilfe werden teils von den Eltern, den Jugendämtern und angeblich seit Januar 2011 rückwirkend über das Bildungspaket übernommen.

Anhand der Beispiele zweier Familien, möchte ich Ihnen darstellen, dass KEINERLEI Versprechungen greifen und die Kinder, bzw. auch deren Familien völlig verzweifelt noch tiefer in der Armut gelandet sind. Beide Mütter haben mich von der Schweigepflicht entbunden.

Fall 1

Familie D., Nettetal

Tochter A., 4. Klasse, enorme Schwierigkeiten in Deutsch - Psychol. Gutachten liegt vor, eine Nichtversetzung drohte

Frau D. stellte den Antrag fristgerecht im April 2011, rückwirkend ab Jan. 2011, die Mutter setze unter persönlichem Verzicht ihrer eigenen Ansprüche sehr aktiv alle Hebel in Bewegung um ihrer Tochter zu helfen.  Sämtliche Formulare wurden zeitnah besorgt, ausgefüllt und eingereicht. Die Mutter ging trotz ihres geringen Hartz IV Satzes in Vorleistung, da ihr VERSPROCHEN wurde, sehr schnell zu bearbeiten und ggf. Zuschüsse zu übernehmen. Heute, am 12. Juli, saß sie den Tränen nahe vor mir und bat mich, den Vertrag aufzulösen, da sie ihren Lebensunterhalt ansonsten nicht mehr bestreiten kann. Weder ein Bescheid, noch eine Mitteilung, dass der Antrag in der Bearbeitung ist, wurden ihr zugestellt - geschweige denn hat sie eine Zahlung erhalten. Tochter A. hat bereits nachweislich in der Schule Fortschritte erlangt.

Die Sachbearbeiterin Frau K.-K. fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die SachbearbeiterInnen des Bildungspaketes. (Nicht namentlich bekannt).

Fall 2

Famlie G., Nettetal

Sohn T., 4. Klasse, enorme Schwierigkeiten in Deutsch – Psychl. Gutachten liegt vor, eine Nichtversetzung drohte

Frau G. nahm im Februar 2011 mit uns Kontakt auf, um ihrem Sohn in schulischen Angelegenheiten helfen zu lassen. Im April 2011 stellte sie entsprechend des Bildungspaketes rückwirkend und fristgerecht den Antrag auf finanzielle Beihilfe. Die erforderlichen Unterlagen (Formulare) wurden ausgefüllt und eingereicht. Auch die Lehrer setzten sich entsprechend für das Kind ein. Die Sachbearbeiterin Frau L., Arge,  reichte die Anträge an die zuständigen SachbearbeiterInnen für das Bildungspaket weiter. Sämtliche Anträge sind nicht auffindbar. Bis heute erfolgte KEINERLEI Information über den Stand der Dinge, weder ein rechtsmittelfähiger Bescheid, geschweige denn eine Zahlung. Diese Mutter bat mich ebenfalls, den Vertrag aufzulösen, bzw. wusste nicht,  wie sie die aktuellen Rechnungen begleichen solle…

Der Sohn kommt sehr gerne zu uns und sein Selbstwertgefühl ist reichlich gestärkt. NOCH! Er wechselt nach den Sommerferien in die weiterführende Schule, wie soll er dort zurecht kommen?

Zusammenfassend möchte ich feststellen:

Diese beiden Beispiele stehen stellvertretend für viele Antragsteller, die ich im Laufe der letzten Wochen und Monate erleben durfte. Nicht nur, dass den an sich schon armen Familien Hilfestellung vorenthalten wird, sondern auch, dass kleine Dienstleister wie wir auf unseren Kosten sitzen bleiben und Zahlungsunfähigkeit droht.

Toll ist natürlich, dass der Verwaltungsapparat gestärkt wird! Wie viele neue Stellen konnten in den Ämtern besetzt werden? Und was hat das alles gekostet? Wie hoch sind die laufenden Kosten, dass KEINERLEI Gelder bei den Schülern und Schülerinnen ankommen?

Ich hoffe, dass Sie sich ganz pragmatisch für zumindest ähnliche Probleme einzelner Familien einsetzen und dies für die Bearbeitung bundesweit als Orientierungshilfe dienen kann.

Gerne bin ich für Fragen Ihrerseits offen und freue mich auf eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva-Maria Weiner
Förderschule Sprungtuch GmbH
Tel: 02162-450 463

PS: Der Ansprechpartner Herr Weibes (02162-2661 300) für den Kreis Viersen ist nicht mehr zuständig, bitte wenden Sie sich an Herr Ulbrich (02162-2661 148), der sich nun auch um diese Einzelfälle kümmern wird.

 

Was sonst noch wichtig ist:

21.06.2011
Infos für Ärzte   

ADHS endet nicht mit dem 18. Lebensjahr
Seit April 2011 ist Medikinet® adult als erstes und einziges Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat in Deutschland zur Behandlung von ADHS bei Erwachsenen zugelassen und ist ab Juli in den Apotheken verfügbar. 6-9% der Kinder im Einschulungsalter haben ADHS. „Entgegen früherer Erwartungen bildet sich das Störungsmuster bei vielen Betroffenen im weiteren Verlauf über das Jugend- ins Erwachsenenalter nicht oder nur teilweise zurück. In bis zu 60% der Fälle bleibt eine volle oder teilweise Ausprägung der Störung bestehen - und endet eben nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr“, so Prof. Wolfgang Retz, Universitätsklinik des Saarlandes.

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Bildungspaket - Umsetzung im Kreis Viersen

BILDUNGSPAKET - KOSTENLOSE HILFE BEI DER ANTRAGSTELLUNG

Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration.

Anträge zum Downloaden finden sie unter:

Bescheinigung Lernförderung (31 KB)
Bescheinigung Klassenfahrt / Ausflüge (31 KB)
Antrag Bildungspaket / Bildungsleistungen (101 KB)

Ansprechpartner

bullet Ronald Rosenzweig
Zuständig für Anträge von Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern
Telefon: 02162 39-1604
bullet Jobcenter Kreis Viersen
Herr Ulbrich
Tel: 02162-2661 148

 

Bildungspaket - Umsetzung im Kreis Krefeld

Pressemitteilung vom 13.04.2011

Es besteht Anspruch auf rückwirkende Erstattung für Leistungen des Bildungspaketes ...

Ansprechpartner

Jobcenter Krefeld Tel: 02151 / 70480  Krefeld, Fütingsweg 34
Fax: 02151 / 7048 120 47805

email: jobcenter-krefeld@jobcenter-ge.de
www.jobcenter-krefeld.de

Bildungspaket - Umsetzung in Düsseldorf

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben auch Kinder  und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld und Kindergeld beziehen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag. Der Landesgesetzgeber regelt noch, wer für diese Anträge zuständig ist. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet an, auch für diesen Personenkreis Anträge zur Fristwahrung bereits jetzt schon entgegenzunehmen.
Antragsvordrucke sind ebenfalls telefonisch unter 89-9 99 98 oder per E-Mail an bildungundteilhabe@duesseldorf.de erhältlich.

 

 

 

 

"Als würde ein Rechtshänder mit Links schreiben"

Das Hirn von Erwachsenen verarbeitet Schriftzeichen schnell und unbewusst. Grund dafür ist ein Netzwerk im Hirn, das sich während des Lesenlernens auf die Verarbeitung von Schrift spezialisiert und entscheidend zum flüssigen Lesen beiträgt. ...

Legasthenie: Lärm beeinträchtigt Wahrnehmung

Kinder mit Legasthenie hören in lauten Klassenzimmern schlechter als Gleichaltrige, die nicht daran leiden. mehr lesen

17.01.2011
Gesundheitspolitik    
Bildungsforschung: Mehr "Medizin für die Bildung" gefordert

Welches Kind wird später in der Schule Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben? Um das voraussagen zu können, wurde seit den 90er Jahren ein bestimmtes Testverfahren angewendet, das auch Grundlage von Förderzuweisungen für Kindergarten- und Schulkinder war. Das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) an der Universität Ulm hat dieses Testverfahren, genannt Differenzierungsprobe, in einer Studie mit 1.441 Grundschülern überprüft. Das Ergebnis: Der Test hat kaum Vorhersagekraft. Nach Ansicht von Hirn- und Bildungsforscher Prof. Dr. Manfred Spitzer, Leiter des ZNL, ist diese unzureichende wissenschaftliche Fundierung ein Grund für mangelnden Erfolg im Bildungswesen. mehr lesen

BFH:Anerkennung von Behandlungskosten ohne Gutachten vom Amtsarzt
Freitag, den 21. Januar 2011 (Harald Büring)

...Dies galt beispielsweise für die Fälle, in denen das Vorliegen einer Erkrankung (wie etwa Legasthenie) oder die angewendete Therapie (z.B. ungewöhnliche Krebstherapie, Frischzellentherapie) nicht von der Schulmedizin anerkannt wird. mehr lesen

 

schreiben Sie mir bitte, was für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit LRS und/oder Dyskalkulie wichtig erscheint, ich ergänze gerne.
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Stand: 05.03.12